AGB Personalvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flextime GmbH für die Personalvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flextime GmbH für die Personalvermittlung

Stand: Jänner 2026

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Flextime GmbH, Hauptstraße 72a, 8301 Laßnitzhöhe (im Folgenden „Flextime“) und dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Arbeitskräften zur Begründung eines selbständigen oder unselbständigen Vertragsverhältnisses beim Kunden, unter Berücksichtigung der regionalen Tätigkeit und Marktgegebenheiten von Flextime.

1.2
Für die Arbeitskräfteüberlassung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.3
Flextime schließt sämtliche Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Flextime diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

1.5
Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Vertragsabschluss und Mitwirkungspflichten

2.1
Angebote von Flextime sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden, durch schriftliche Auftragsbestätigung von Flextime oder spätestens durch die Einstellungszusage an eine:n von Flextime präsentierte:n Kandidat:in bzw. durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung zustande.

2.2
Der Kunde hat Flextime vor Beginn der Leistungserbringung alle für die Vermittlung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bekannt zu geben, insbesondere zur Position, Tätigkeit, Qualifikation, Vergütung und zum vorgesehenen Einsatzbereich.

2.3
Änderungen von Firmendaten oder sonstigen relevanten Informationen sind Flextime unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Nachteile und Mehrkosten, die Flextime aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet bekannt gegebener Informationen entstehen.

2.4
Der Kunde hat die von Flextime übermittelten Angebots- oder Auftragsdaten unverzüglich zu prüfen und allfällige Unrichtigkeiten mitzuteilen; andernfalls gelten diese als genehmigt.

3. Art und Umfang der Leistungen

3.1
Flextime unterstützt den Kunden als regional tätiger Personaldienstleister bei der Suche, Auswahl und Vermittlung geeigneter Kandidat:innen auf Basis der vom Kunden bekannt gegebenen Anforderungen sowie der regionalen Arbeitsmarktkenntnis von Flextime.

3.2
Flextime führt ein Vorauswahlverfahren durch und präsentiert dem Kunden geeignete Kandidat:innen. Die Endauswahl sowie die Entscheidung über die Begründung eines Vertragsverhältnisses obliegen ausschließlich dem Kunden.

3.3
Angaben zu Kandidat:innen beruhen auf deren Auskünften sowie auf Informationen Dritter. Flextime übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben.

4. Honorar und Honoraranspruch

4.1
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine schriftliche Honorarvereinbarung, ist Flextime berechtigt, ein angemessenes, den üblichen Konditionen entsprechendes Honorar zu verrechnen.

4.2
Der Honoraranspruch entsteht mit der Einstellungszusage des Kunden an eine:n von Flextime präsentierte:n Kandidat:in, spätestens jedoch mit tatsächlicher Aufnahme der Beschäftigung.

4.3
Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn
– eine von Flextime präsentierte Person für eine andere Position beschäftigt wird,
– die Beschäftigung direkt oder indirekt über Dritte erfolgt,
– die Beschäftigung bei einem dem Kunden zuzurechnenden Unternehmen erfolgt, oder
– innerhalb von zwölf Monaten nach erstmaliger Präsentation ein Vertragsverhältnis begründet wird, auch wenn der Vermittlungsauftrag zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aufrecht ist.

4.4
Der Kunde verpflichtet sich, Flextime unverzüglich über den Beschäftigungsbeginn sowie die für die Honorarermittlung relevanten Entgeltbestandteile zu informieren.

4.5
Zusätzliche Inseratskosten oder sonstige auf Wunsch des Kunden entstehende Spesen sind im Honorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet.

5. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

5.1
Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.

5.2
Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

5.3
Beanstandungen einer Rechnung sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen ab Zugang, schriftlich geltend zu machen; andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.

5.4
Bei Zahlungsverzug ist Flextime berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie sämtliche mit der Einforderung verbundenen Kosten zu verrechnen.

5.5
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Flextime ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung von Flextime ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde.

6. Beendigung des Vertragsverhältnisses

6.1
Der einzelne Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich beendet werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

6.2
Flextime ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere bei qualifiziertem Zahlungsverzug oder schweren Vertragsverletzungen.

6.3
Bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Kosten sind vom Kunden ohne Abzug zu ersetzen.

7. Haftung

7.1
Flextime wählt Kandidat:innen mit kaufmännischer Sorgfalt aus, haftet jedoch nicht für die vom Kunden getroffene Auswahlentscheidung.

7.2
Eine Haftung für bestimmte Qualifikationen, einen bestimmten Arbeitserfolg oder das Vorliegen arbeits- oder aufenthaltsrechtlicher Bewilligungen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3
Flextime haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars pro Auftrag. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn sowie mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

7.4
Schäden sind Flextime unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen ab Kenntnis, schriftlich anzuzeigen und binnen weiterer drei Monate gerichtlich geltend zu machen.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

8.1
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur zeitlich unbegrenzten Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.

8.2
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere DSGVO und DSG. Die Verwendung übermittelter personenbezogener Daten ist ausschließlich für Zwecke der Auswahl und Begründung eines Vertragsverhältnisses zulässig.

8.3
Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen und telefonischen Kontaktaufnahme durch Flextime einverstanden. Der Widerruf kann jederzeit formlos erfolgen.

9. Schlussbestimmungen

9.1
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.

9.2
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Flextime ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

9.3
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.